Förderung von Kleingruppen auf Auslandsmessen
Angebot und Vorteile für Unternehmen
Mindestens drei Unternehmen müssen sich als Kleingruppe zusammenschließen, um auf einer Messe ihrer Wahl gemeinsam auszustellen – finanziell unterstützt vom Land Nordrhein-Westfalen. In begründeten Fällen können Firmen aus dem Handwerk beziehungsweise andere Kleinbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten für Messebeteiligungen innerhalb der Länder der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone sowie im übrigen Ausland eine Einzelförderung erhalten.
Im Vordergrund des Kleingruppen-Programms steht der Kooperationsgedanke. Gemeinsam auf einer Messe vertreten sein, bedeutet: Planung, Organisation und Kosten werden auf mehrere Schultern verteilt. Das verringert den Personaleinsatz und senkt die Kosten; last but not least profitieren Sie auch vom Austausch mit Ihren Partnern der Kleingruppe.
Sie können sich als Kleingruppe individuell nach Ihrem Bedarf an vielen Auslandsmessen weltweit beteiligen. Die Auswahl der Messe ist lediglich an zwei Bedingungen geknüpft:
- Die Messe muss beim Ausstellung- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. – auma – aufgeführt sein.
- Von der Kleingruppenförderung ausgeschlossen sind Messen mit offizieller Bundes- und Landesbeteiligung.
Aktuelle Auslandsmessen für Kleingruppen des Landes NRW
Downloads
Außenwirtschaftsförderung für Nordrhein-Westfalen - Programm 2022 (pdf)